Grundlage hierfür sind die Altersfreigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Dieses Gremium prüft alle Filme, die im Kino laufen oder auf Video veröffentlicht werden, auf mögliche Gefährdungen für Kinder und Jugendliche. Filme und Serien, die nicht im Kino liefen oder auf Video herausgebracht wurden, werden der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) zur Prüfung vorgelegt. Die FSF ist eine Selbstkontrolleinrichtung der privaten Fernsehsender, die von der Kommission für Jugendmedienschutz als eigenständiges Aufsichtsorgan zertifiziert worden ist. Bei der FSF begutachten unabhängige Experten die vorgelegten Sendungen und entscheiden, ob und ab welcher Uhrzeit das Programm im Fernsehen ausgestrahlt werden darf. Die FSF kann außerdem bei mit FSK 16 und FSK 18/KJ bewerteten Sendungen Schnitte festlegen, damit diese Programme zu einem früheren Zeitpunkt ausgestrahlt werden dürfen.